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Liebe SeaTravel Gäste! Nunmehr im neunten Jahr verwirklichen wir Ihre Kreuzfahrtträume. Dabei stützen wir uns auf mehr als 25 Jahre persönlicher Erfahrung in der internationalen Passagierschiffahrt und die umfangreiche Produktkenntnis unserer Mitarbeiter. So konnten wir zu Spezialisten für exquisite Kreuzfahrten werden. Alle unsere Schiffe bieten Ihnen außergewöhnliche Schiffserlebnisse. Dabei legen wir größten Wert auf ein hohes Serviceniveau und beste Qualität - und zwar vom ersten Kontakt bis über das Ende Ihrer Reise hinaus. Schon für Ihre Beratung nehmen wir uns viel Zeit. Wir kennen unsere Schiffe aus eigener Erfahrung. Wir gestalten Ihre Reise nach Ihren Wünschen, wenn Sie wollen, mit individueller An- und Abreise und Ihrem persönlichen Landarrangement. Für Ihre Beratung stehen wir Ihnen von Montag bis Sonnabend gern zur Verfügung. Während Ihrer Reise sind wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar - für alle Fälle. Unsere Reiseleiter begleiten die Gruppenreisen und sind immer dann zur Stelle, wenn Sie sie einmal brauchen. Wir wollen einfach, daß Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Dafür nehmen wir uns viel Zeit und geben unser Bestes! Entscheiden Sie sich für eine der Reisen aus dem handverlesenen SeaTravel Programm - alles andere machen wir für Sie.
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AGBs (Text)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen, bei denen SeaTravel HAM GmbH, Bergstedter Chaussee 104, 22395 Hamburg, (im Folgenden "SeaTravel") Veranstalter ist. Im übrigen gelten die Bedingungen der betreffenden Reedereien bzw. Veranstalter, wenn Buchungen nach deren Ausschreibungen erfolgen und durchgeführt werden. 1. Abschluß des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde SeaTravel den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über-nommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SeaTravel zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird SeaTravel dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das SeaTravel für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist SeaTravel die Annahme erklärt. 2. Bezahlung Anzahlung und Restzahlung werden gegen Rechnung abgewickelt. Bei Vertragsabschluß geht dem Kunden die Reisebestätigung/Rechung zusammen mit dem Sicherungsschein zu. Mit dem Erhalt wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des auf die Kreuzfahrt entfallenden Reisepreises fällig. Alle übrigen Leistungen sind sofort fällig. Die Restzahlung wird spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig, sobald sichergestellt ist, daß SeaTravel nicht gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen von der Reise zurücktritt. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der vollständigen Zahlung an den Kunden bzw. an das buchende Reisebüro übersandt. Die Bezahlung der Reise kann mit den Zahlungsarten Überweisung oder Scheck in EURO erfolgen. Für nähere Informationen steht dem Gast sein Reisebüro oder SeaTravel HAM GmbH zur Verfügung. 3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für SeaTravel bindend. SeaTravel behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. SeaTravel ist nicht Veranstalter von Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,Theaterbesuche,Ausstellungen, Ausflüge, usw.). Diese gelten demnach nicht als vertraglich vereinbarte Leistung von SeaTravel. SeaTravel wird die Leistungen in den Ausschreibungen ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen kennzeichnen. 4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß not-wendig werden und die von SeaTravel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. SeaTravel verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird SeaTravel dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. SeaTravel behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat SeaTravel den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SeaTravel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem eigenen Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von SeaTravel über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung SeaTravel gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden Umbuchungen, Ersatzpersonen 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SeaTravel. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann SeaTravel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für eigene Auf-wendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. SeaTravel kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum geplanten Reiseantritt pauschalieren. Die nachstehend aufgeführten Pauschalen gelten für alle von SeaTravel angebotenen Kreuzfahrten: bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises ab dem Tag vor dem Reiseantritt und bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises Bei kombinierten Flug- bzw. Bahnschiffsreisen und allen anderen von SeaTravel angebotenen Produkten gelten die Rücktrittsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Diese können bis zu 100% betragen. Kommen keine abweichenden Rücktrittsbedingungen der Leistungsträger zur Anwendung, gelten die vorstehenden Rücktrittsbedingungen für Schiffsreisen. Bei Belegung einer Mehrbettkabine wird bei Rücktritt einer oder mehrerer Personen der Preis für die verbleibenden Reisenden entsprechend der im Katalog aus-geschriebenen Kabinenbelegung berechnet. 5.2. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich der Personen, des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann SeaTravel bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Bis 50. Tag vor Reiseantritt € 50,--. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Ziff. 5.2 gilt entsprechend. SeaTravel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprünglich gebuchte Kunde SeaTravel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten ent-stehenden Mehrkosten. 5.4. Im Falle eines Rücktritts kann SeaTravel vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich SeaTravel bei den Leistungs-trägern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter SeaTravel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SeaTravel, so behält SeaTravel den Anspruch auf den Reisepreis; SeaTravel muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SeaTravel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der SeaTravel von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes ausgeschrieben ist, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen als vereinbart. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung un-verzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat SeaTravel den Kunden davon zu unterrichten. c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt Wenn die Durchführung der Reise nach Aus-schöpfung aller Möglichkeiten für SeaTravel deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß SeaTravel im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht seitens SeaTravel besteht jedoch nur, wenn SeaTravel die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn SeaTravel die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet wurde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens SeaTravel keinen Gebrauch macht. d) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt Wenn die Durchführung der Reise für SeaTravel nicht möglich ist, weil das gebuchte Schiff nicht zur Verfügung steht. Ein Rücktrittsrecht seitens SeaTravel besteht jedoch nur, wenn auch die Zurverfügungstellung eines adäquaten Ersatzschiffes zu zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen für SeaTravel nicht möglich ist oder der Kunde diese Reise auf dem angebotenen Ersatzschiff nicht akzeptiert. 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl SeaTravel als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann SeaTravel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist SeaTravel verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 9. Haftung des Reiseveranstalters 9.1. SeaTravel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung; 2. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers; 3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern SeaTravel nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. 9.2. SeaTravel haftet nicht für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt SeaTravel insoweit Fremdleistungen, sofern SeaTravel in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. SeaTravel haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. 10. Gewährleistung A. Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. SeaTravel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. SeaTravel kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß SeaTravel eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. B. Minderung des Reisepreises. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. C. Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SeaTravel innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von SeaTravel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet SeaTravel den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. D. Schadensersatz Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den SeaTravel nicht zu vertreten hat. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung von SeaTravel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit SeaTravel für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 11.2. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen SeaTravel aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet SeaTravel bei Personenschäden bis 75.000,- EURO je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschrän-kung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000,- EURO. Liegt der Reisepreis über 1.363.- EURO, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 11.3. SeaTravel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel-lungen, Landausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremd-leistungen gekennzeichnet werden. 11.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen SeaTravel ist insoweit beschränkt oder aus-geschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leitungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.5. Kommt SeaTravel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern SeaTravel in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet SeaTravel nach den für diese geltenden Bestimmungen. 11.6. Kommt SeaTravel bei Schiffsreisen die Stellung des vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes. 12. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reise- leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber SeaTravel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem SeaTravel die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren. 14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften SeaTravel steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Ge-sundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. SeaTravel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende SeaTravel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß SeaTravel die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von SeaTravel bedingt sind. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 16. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von SeaTravel gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von SeaTravel HAM GmbH, Hamburg, maßgebend. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseverträge, die nach dem 20. Oktober 2005 abgeschlossen werden. Alle zuvor veröffentlichten/ geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch diese Fassung ersetzt. SeaTravel HAM GmbH House of Cruises Bergstedter Chaussee 104 22395 Hamburg Tel: 040 / 374 123 55 0700 SEATRAVEL Fax: 040 / 374 123 67 eMail: info@seatravel.de Geschäftsführer: Siegrid Grammerstorf Registergericht: Amtsgericht Hamburg Registernummer: HRB 67786 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß Â§ 27a Umsatzsteuergesetz: DE 194292305
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