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Über Uns I.D. Riva Tours - Unternehmensprofil Der Reiseveranstalter und Spezialist für Reisen nach Kroatien I.D. Riva Tours wurde im Jahre 1994 in München gegründet. Gleichzeitig eröffnete I.D. Riva Tours ein Schwesterunternehmen in Rotterdam in Holland. Da zu dieser Zeit Kroatien von den negativen Folgen der Unruhen im Land gezeichnet war, verschwanden zunehmend große Reiseveranstalter für dieses Zielgebiet vom Markt und die Nachfrage nach Urlaubsreisen nach Kroatien ging stark zurück. Trotz dieser Gegebenheiten stellten sich erfahrene und kompetente Tourismusfachleute zusammen mit einem jungen Team der Herausforderung, Kroatien als attraktives, sicheres und facettenreiches Urlaubsland in das Bewusstsein der Menschen zurückzurufen. Bereits 1995 verbrachten die ersten deutschen und holländischen Gäste mit I.D. Riva Tours ihren Urlaub in Kroatien. Die Zahl der Reisenden nahm von Jahr zu Jahr zu, was eine Expansion des Unternehmens zur Folge hatte. 1998 eröffnete I.D. Riva Tours ein Büro in PoreÄ?, welches für die Region Istrien und die Betreuung der Gäste vor Ort zuständig ist, sowie eine Zweigstelle in der Stadt Trogir in Dalmatien. Vier Jahre später gründete I.D. Riva Tours wegen den immer weiter steigenden Besucherzahlen eine zusätzliche Agentur in Zadar, die die Region Norddalmatien abdeckt. Heute bilden diese drei Büros mit ihren über 70 eigenen Reiseleitern und Gästebetreuern ein touristisches Netzwerk , das höchste Qualität und Service sichert und seinen Gästen einen erholsamen, erlebnisreichen und reibungslosen Urlaub ermöglicht. In der Saison 2006 reisten insgesamt 88.000 Urlauber aus Deutschland und den Niederlanden mit I.D. Riva Tours nach Kroatien. Die Abkürzung "I.D."symbolisiert nicht nur die beiden Regionen Istrien und Dalmatien, sondern steht auch für die wichtigsten Leitgedanken des Unternehmens : Ideen und Innovationen. Jedes Jahr erweitert I.D. Riva Tours seine Produktpalette mit neuen Angeboten, die die vielfältigen und abwechslungsreichen Seiten des Landes aufzeigen. I.D. Riva Tours bietet Ihnen eine große Auswahl an verschiedenen Urlaubsmöglichkeiten, die vom klassischen Urlaub in Hotels oder Appartmentanlagen in beliebten Ferienorten, über Kreuzfahrten auf Motorseglern, bis hin zu Privatunterkünften und Landhäusern im grünen Istrien reichen. I.D. Riva Tours begleitet Sie und zeigt Ihnen, dass eine Reise nach Kroatien mit einem Spezialisten nicht nur eine gewöhnliche Urlaubsreise ist, sondern vielmehr ein Erlebnis, bei dem Sie zu Besuch sind im gastfreundlichen Kroatien. Dobro došli - Willkommen!
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AGBs (Text)
Reise- und Zahlungsbedingungen - 1. Abschluss des Reisevertrages - 2. Bezahlung - 3. Leistungen - 4. Leistungsänderungen - 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen - 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen - 7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter - 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände - 9. Haftung des Reiseveranstalters - 10. Gewährleistung - 11. Beschränkung der Haftung - 12. Mitwirkungspflicht - 13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot - 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften - 15. Kreuzfahrten auf klassischen Motorseglern - 16. Sonstiges - 17. Gerichtsstand - 18. Veranstalter - 19. Sicherungsschein Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß Â§Â§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: 1. Abschluss des Reisevertrages Top Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 2. Bezahlung Top Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Bei Charter von Motorseglern beträgt die Anzahlung 25 % des Charterpreises. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 3. Leistungsänderungen Top Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten Top Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: a) Hotels, Ferienwohnungen, Privatunterkunft, Kreuzfahrten (kein Charter) bis 30. Tag vor Reiseantritt: 15 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 % ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 45 % ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 55 % Bei Rücktritt am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 75 % b) Charter von klassischen Motorseglern bis 75. Tag vor Reiseantritt: 15 % ab 74. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 20 % ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50 % ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 % ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 75 % Bei Rücktritt am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90 % Zusatzklausel für Charter von Motorseglern Top Bei Stornierung einzelner Personen (Änderung der tatsächlichen Teilnehmerzahl) ab 3 Tage vor Reiseantritt ist die gebuchte Verpflegung (Halb- oder Vollpension) auch für die stornierten Personen voll zu zahlen. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 5. Umbuchungen Top Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 25,– Euro pro Reiseanmeldung erheben. Namensänderungen werden mit 10,– Euro pro Person berechnet. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der genannten Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Umbuchungen von Charter auf Kreuzfahrt sind nur auf Anfrage und bis 60 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Umbuchungsgebühr beträgt 5 % des bestätigten Charterpreises. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung Top Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Top Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Top Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Obliegenheiten des Kunden Top 9.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 9.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 9.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. 9.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. 9.5 Schadensminderungspflicht Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. 10. Beschränkung der Haftung Top Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. 11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Top 11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in Ziffer 18 angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. 11.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Top Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Top Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15. Kreuzfahrten auf klassischen Motorseglern Top Alle in den Katalogen des Reiseveranstalters angebotenen Schiffe erfüllen die Bedingungen des Kroatischen Schifffahrtsregisters oder anderer gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich ihres technischen Zustandes bzw. Sicherheitsausrüstung. Der Reiseveranstalter behält sich – nicht zuletzt im Interesse der Sicherheit der Reisenden – dennoch vor, in Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Havarie oder Motorschaden, den Reiseverlauf zu ändern, den nächsterreichbaren Hafen anzulaufen oder ein anderes Schiff einzusetzen. 16. Rechtswahl Top Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 17. Gerichtsstand Top Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 18. Reiseveranstalter Top I.D. Riva Tours GmbH Neuhauser Str. 27, 80331 München Telefon 089/23 11 002-0, Fax 089/23 11 00-22 eMail: info@idriva.de Eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 107372 19. Sicherungsschein Top Entsprechend § 651k BGB sind unsere Pauschalreisen abgesichert. Sie erhalten von uns pro Buchung einen Sicherungsschein über den Gesamtwert Ihrer gebuchten Reise (gültig für alle in der Reisebestätigung genannten Personen). Den Sicherungsschein mit den ausführlichen Bedingungen erhalten Sie bei Anzahlung bzw. mit der Reisebestätigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Unser Versicherer ist die AachenMünchener Versicherungs AG. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an „Reisegarant“ Gesellschaft für die Vermittlung von Insolvenzversicherungen mbH, Jessenstr. 4, 22767 Hamburg, Telefon 040/38 03 72 30.
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