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LIEBE GÄSTE, wann meine Liebe zum Orient begann, weiß ich nicht mehr genau zu datieren, aber ich war noch ein kleines Mädchen. Die Märchen der Scheherazade mögen meine kindliche Phantasie beflügelt haben, jedenfalls musste ich mich lang ins Morgenland träumen, bis ich es Anfang der siebziger Jahre erstmals nicht nur vor meinem inneren Auge sah. Damals zog es die Jungen eher nach Kalifornien und die Älteren nach Italien, mich aber fesselte Ägypten. Menschen, Land, Düfte, Geschichte, das Licht, Eindrücke, die sich von Reise zu Reise steigerten. Aus Neugier wurde Faszination, aus Faszination Berufung, aus Berufung Beruf und daraus die Basis für neue Buchungsmöglichkeiten. Vor 25 Jahren gründete ich den Veranstalter OFT REISEN, ein Jubiläum, das wir im April 2008 begehen - ich komme darauf zurück.
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Reisebedingungen für alle Programme des Reiseveranstalters OFT REISEN 1 GmbH Wir empfehlen dringend eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Sie kann bei Vertragsschluß über OFT REISEN und über TAS abgeschlossen werden (siehe Service/Reiseversicherung). 1.Abschluß des Reisevertrages 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Alle Ermäßigungen wie zum Beispiel Kinderermäßigungen müssen bei der Anmeldung beantragt werden. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. 1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen. 2. Bezahlung 2.1. Bei Vertragsabschluß ist unaufgefordert eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Prämie für abgeschlossene Versicherungen wird ebenfalls mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn feststeht, daß Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in Ziff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Zur Absicherung der Kundengelder hat OFT REISEN eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Bestätigung bzw. wird Ihnen separat ausgehändigt. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k III BGB erfolgen. 2.2. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, daß bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. OFT REISEN kann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5.3. verlangen. 2.3. Entschädigung für Reiserücktritte, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sowie Versicherungsprämien sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. 2.4. Sollten Sie spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tage vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen nach Absprache mit Ihrem Reisebüro. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. nach oben 3. Leistungen 3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist die Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt verbindlich, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. Im Reisepreis nicht eingeschlossen sind: gesetzliche oder behördlich festgelegte Gebühren (Visagebühren etc.) sowie lediglich vermittelte Fremdleistungen (wie Ausflüge, Sportveranstaltungen etc.). Diese Kosten können sich kurzfristig ändern. Vor Vertragsschluß können wir jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Wir und der Reisende können von den Prospektangaben abweichende Leistungen vereinbaren. 3.2. Die Abreisezeiten werden von den Beförderungsunternehmen festgelegt und sind im Flugschein bzw. in den Reisedokumenten aufgeführt. Die im Prospekt ausgedruckten "voraussichtlichen" Flugzeiten dienen lediglich der Orientierung und sind nicht verbindlich. 3.3. Soweit eine bestimmte Reise außerhalb des Prospekts als Sonderangebot angeboten, vom Reisenden direkt oder durch das von ihm beauftragte Reisebüro unter Bezugnahme auf das Sonderangebot gebucht und von uns entsprechend bestätigt wird, gilt ausschließlich die Beschreibung im Sonderangebot, und zwar auch dann, wenn die betreffende Reise oder einzelne Reiseleistungen im weiteren Umfang auch im regulären Reiseprospekt enthalten sind. 3.4. Seit dem 16.07.2006 sind wir gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 verpflichtet, sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) aller im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Steht bei der Buchung ein ausführendes Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft, die den Flug wahrscheinlich durchführen wird. Sobald feststeht, wer den Flug endgültig durchführt, werden Sie von uns entsprechend unterrichtet. Im Fall eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach der Buchung werden wir Sie so rasch wie möglich über den Wechsel informieren. Die "gemeinschaftliche Liste" von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, finden Sie als PDF-Datei hier (416 KB, in englisch). nach oben 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt besonders für die Gestaltung und Einhaltung der Flugpläne. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, Streckenführung und des Fluggeräts sind oft unvermeidbar. Wir sind insoweit zu einer Leistungsänderung jederzeit berechtigt. Event. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind. 4.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. 4.3. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. 4.4. Die Rechte nach Ziff. 4.3. hat der Reisende unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen. 4.5. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern: 4.5.1. Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. 4.5.2. Werden die bei Abschluß des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.5.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren. 4.6. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine Preisänderung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis zu erklären. 4.7. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot an-zubieten. Ziffer 4.4. gilt entsprechend. nach oben 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 5.1. Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dies sollte schriftlich erfolgen. Ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen. 5.2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der angemeldete Teilnehmer uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an und ist auch kein Dritter in diesen Vertrag eingetreten, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der Zeitpunkt wird bestimmt durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung in unserem Hause. Falls Sie meinen, daß in Ihrem Fall durch Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist, steht es Ihnen frei, den entsprechenden Nachweis zu führen. Falls Sie den Nachweis jedoch nicht führen, sind Sie verpflichtet, den auf Grund der nachstehenden Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen. 5.3. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten Teilnehmer: 5.3.1. bei Flugreisen oder bei eigener Anreise: bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises; ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises; ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises; ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises; ab dem 8. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises; ab dem 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises. 5.3.2. Abweichend von der oben genannten Regelung sind die Rücktrittsgebühren bei den Ägyptenreisen mit Nil- und Nassersee-Kreuzfahrten: bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises; ab dem 44. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises; ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises; ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises; ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises; ab dem 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises. Diese Regelung gilt auch bei mit Kreuzfahrten kombinierten Reiseleistungen. 5.4.Umbuchungen 5.4.1. Für die Bearbeitung von Umbuchungen werden pro Reisegast 30 €erhoben, bei Linienflügen 76 €. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn den Reisetermin oder die Reiseart ändern, das Reiseziel, den Abflugs- und/oder Ankunftsort, Unterkunft oder Rundreise ändern möchten, dann können Sie dies nur noch tun, indem Sie die gebuchte Reise gegen Gebühr stornieren und eine neue Reise anmelden. 5.4.2. Abweichend von der oben genannten Regelung sind Umbuchungen bei Ägyptenreisen mit Nilkreuzfahrten und Tauchkreuzfahrten. Hier können Umbuchungen innerhalb von 45 Tagen vor Reisebeginn nur vorgenommen werden, indem Sie die gebuchte Reise gegen die unter 5.3.2. aufgeführten Gebühren stornieren und eine neue Reise anmelden. 5.4.3. Umbuchungen sind grundsätzlich nur innerhalb der Zeitdauer des jeweiligen Reiseprospektes möglich. nach oben 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, in der Regel 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Aufwendungen einzubehalten Der Nachweis niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen. nach oben 7. Rücktritt und Kündigung durch OFT REISEN 7.1. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 7.1.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. 7.1.2. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir bei Zugang dieser Erklärung bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag wird unverzüglich zurückerstattet. 7.2. Sollte die Unmöglichkeit der Reisedurchführung früher ersichtlich sein, werden wir Sie unterrichten. 7.3. Sollten wir den Reisevertrag nach 7.1.2. kündigen, so sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch OFT REISEN uns gegenüber geltend zu machen; sofern Sie auf Ihr Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verzichten, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zurück. nach oben 8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wegen der Kündigung des Reisevertrages in den Fällen von höherer Gewalt verweisen wir auf den Gesetzeswortlaut von § 651 j BGB. nach oben 9. Haftung Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Be-förderungsbedingungen des ausführenden Luftfracht-führers (Fluggesellschaft), die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von OFT REISEN nach dem Reise-vertrags-gesetz und nach ihren allgemeinen Reise-bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungs-unternehmens nicht eingeschränkt. nach oben 10.Gewährleistung 10.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 10.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. 10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener von Ihnen gesetzter Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen (zweckmäßigerweise schriftlich). Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung und schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos für Sie waren. 10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. nach oben 11. Beschränkung der Haftung 11.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reise-gastes, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob-fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen, dem Reisegast ent-standenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 11.2. Deliktische Haftung: Die Haftung für Sachschäden ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 11.3. Wir haften generell nicht für Fremd-leistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sport-ausübungen usw.). Solche zusätzlichen Leistungen werden zum Beispiel von der Agentur vor Ort oder dem Hotel in Eigenregie angeboten. Auch wenn sie durch einen Reiseleiter, der für uns tätig ist, ange-boten werden, handelt es sich um eine Fremd-leistung, für die nicht wir, sondern nur unsere Leistungsträger vor Ort selbst haften. Falls solche Fremd-leistungen vermittelt werden, ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unsere Haftung beschränkt sich auf die in der Reise-bestätigung genannten Leistungen. nach oben 12. Mitwirkungspflicht 12.1. Bei Leistungsstörungen sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 12.2. Sollten Sie Beanstandungen haben, wenden Sie sich bitte sofort an unsere örtliche Vertretung, die sich um Abhilfe bemüht. Wenn Sie festgestellte Mängel der Vertretung nicht anzeigen, haben Sie später keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Wenn wir keine örtliche Reiseleitung eingesetzt haben und nach der vertraglichen Vereinbarung eine solche auch nicht geschuldet ist, sind Sie verpflichtet, uns direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandung zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit uns kann unter der Ziffer 13.1. genannten Adresse aufgenommen werden. Können Ihre Beanstandungen von der Vertretung nicht behoben werden, sollten Sie eine Niederschrift über die Beanstandung abfassen lassen. Diese Niederschrift ersetzt aber nicht die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb der Monatsfrist. nach oben 13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung 13.1. Alle vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber OFT REISEN unter folgender Anschrift erfolgen: OFT REISEN 1 GmbH, Siemensstraße 6, 71254 Ditzingen, Telefon (0 71 56) 16 11-0, Telefax (0 71 56) 16 11-50. Eine schriftliche Geltendmachung wird empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Fristeinhaltung verhindert worden ist. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 15.2. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c - 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert oder die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 13.2. Das Reisebüro tritt als Vermittler beim Abschluß des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden entgegenzunehmen. 13.3. Abtretungsverbot. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlaß des Reisevertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen. nach oben 14. Flugplan 14.1. Die Gestaltung des Flugplanes liegt bei der Fluggesellschaft und einer staatlichen Koordinierungsbehörde. Es kann vorkommen, daß der Hinflug am Abend, der Rückflug am Morgen des betreffenden Tages erfolgt oder umgekehrt. Daraus erwachsen keine Ansprüche gegen uns. Abrechnungsgrundlage ist die Zahl der Übernachtungen. Diese Regelung behält auch Gültigkeit, wenn die Ankunft im Zielgebiet bzw. Hotel nach Mitternacht (also am darauffolgenden Tag) erfolgt. 14.2. Gäste, die im Zielgebiet die Vertretung nicht in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, sich spätestens am Tag vor dem Rückflug/-fahrt über den genauen Zeitpunkt des Abfluges bzw. der Abfahrt zu informieren. nach oben 15. Gepäck, Gepäckverlust oder -beschädigung 15.1. Gepäck bei Flugreisen: Jeder zahlende Gast kann 20 kg Reisegepäck frei mitnehmen. 15.2. Schäden bei aufgegebenem Gepäck oder Verlust sind sofort nach Ankunft - noch im Flughafengebäude - spätestens jedoch binnen sieben Tagen mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der Fluggesellschaft zu melden. Beachten Sie, daß die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft gelten. Ohne eine Kopie des Schadensformulars P.I.R. ist eine Anspruchstellung bei der Fluggesellschaft ausgeschlossen. Die Fluggesellschaften haften nur mit bestimmten Beträgen je nach Gewicht des Gepäckstücks, das bei Aufgabe im Flugticket eingetragen wird. Zur Anspruchstellung müssen Sie den Flug-schein und Gepäckabschnitt vorweisen. Die Bestätigung des Reiseleiters oder einer Person, die nicht im Auftrag der Fluggesellschaft handelt, ist wertlos. Ansprüche, die aus einer Gepäckverspätung resultieren, sind innerhalb von 21 Tagen mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft schriftlich anzuzeigen. Das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck, trägt der Gast. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters sofort anzuzeigen. 15.3. Sondertransporte: Die Beförderung von Tauchgepäck, Surfbretter usw. ist nach Voranmeldung und Rückbestätigung durch die Fluggesellschaft, ggf. gegen Aufpreis, möglich. Verantwortlich hierfür ist ausschließlich die jeweilige Fluggesellschaft. Der Weitertransport vom Zielflughafen zur Ferienunterkunft, die dortige Lagerung und die Rückbeförderung ist ausschließlich Sache des Reisegastes. nach oben 16. Paß-, Visa-, Gesundheitsvorschriften 16.1. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Paß-, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren event. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 16.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang von Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Ver-zögerung zu vertreten haben. 16.3. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. 16.4. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. nach oben 17. Datenschutz Die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden EDV-mäßig verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. nach oben 18. Gerichtsstand und Gültigkeit 18.1. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte. 18.2. Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiserveranstalters. Das Vorstehende gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. 18.3. Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung, Juli 2007. Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsschluß bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Be-stimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisever-trages zur Folge. Das gleiche gilt für die vor-liegenden Reisebedingungen. nach oben Reiseveranstalter: OFT REISEN 1, Organisation für Touristik GmbH, Siemensstr. 6, 71254 Ditzingen, Handelsregister Stuttgart, HRB 204623.
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