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HANSA KREUZFAHRTEN ist Veranstalter für Reisen auf Hochsee- und Flussschiffen. Unser Firmensitz ist im Herzen der schönen Hansestadt Bremen. Ein erfahrenes Team von Touristikern hat sich auf Kreuzfahrten im 3 bis 4 - Sterne-Segment spezialisiert. Mittlerweile arbeiten 30 Kolleginnen und Kollegen an einer einzigen Aufgabe: Ihre nächste Kreuzfahrt zu einem besonders schönen Erlebnis werden zu lassen. Die Unternehmensphilosophie "Erleben und Genießen" verpflichtet uns, Reisen auf dem Wasser einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen. Neben der hochwertigen Qualität unserer Reisen ist es auch der attraktive Preis, der immer mehr Kunden zu uns führt. Das Erfolgsrezept von Hansa ist klar: interessante, ausgeklügelte Routen mit guten Hafenzeiten, ausgewogene Abläufe, etwa mit einer Tischzeit, und ein abwechslungsreiches Ausflugs- und Erlebnisprogramm“, überschaubare Größenordnungen der Schiffe - Bordsprache Deutsch – gemütliche, freundliche Atmosphäre – sehr guter Service und vielfältige Speisen – viele Inklusivleistungen sowie faire Nebenkosten. Auch Gruppen fühlen sich in diesem Umfeld besonders wohl. Wir tun etwas für Ihre Gesundheit. Auf allen Hochseeschiffen der Hansa Kreuzfahrten Flotte bieten wir Entspannungstraining, einen Weg zur ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge und -pflege und für Menschen jeden Alters geeignet. Es ist keine besondere Beweglichkeit erforderlich, da die Übungen den individuellen Fähigkeiten der Teilnehmer angepasst werden. Heutzutage suchen Kreuzfahrer das besondere Erlebnis, allerdings zu günstigen Preisen. Hansa kommt diesem Wunsch mit attraktiven Frühbucherrabatten entgegen und freut sich, Sie bald an Bord Willkommen zu heißen, um mit Ihnen die Welt zu entdecken auf diese eine besondere Art.
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AGBs (Text)
AGB's Reise- und Zahlungsbedingungen (Stand: Juli 2006) 1. Abschluss des Reisevertrages und Anmeldung von Mitreisenden Mit der Anmeldung bietet der Reisende Hansa Kreuzfahrten den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Hansa Kreuzfahrten zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Hansa Kreuzfahrten dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Hansa Kreuzfahrten nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt der Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von Hansa Kreuzfahrten hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Weicht die Reisebestätigung von Hansa Kreuzfahrten von dem Inhalt der Anmeldung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot von Hansa Kreuzfahrten vor, an das Hansa Kreuzfahrten 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt. Dieses kann ausdrücklich oder durch schlüssige Handlung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des Reisepreises) geschehen. 2. Bezahlung Die Bezahlung des Reisepreises kann per Überweisung oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) erfolgen. Nach Vertragsschluss ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 12a genannten Grund abgesagt werden kann. Wenn der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht vertragsgemäß bezahlt hat, kann Hansa Kreuzfahrten nach Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittentgelt gem. Ziff. 9 dieser Reisebedingungen verlangen. 3. Leistungen / Preise Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Hansa Kreuzfahrten bei den einzelnen Programmen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog enthaltenden Angaben sind für Hansa Kreuzfahrten grundsätzlich bindend. Vor Vertragsschluss kann Hansa Kreuzfahrten jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle diesbezüglichen Regeln und Anweisungen von Hansa Kreuzfahrten oder ihren Beauftragten zu befolgen. Hansa Kreuzfahrten informiert den Reisenden nach bestem Wissen vor Vertragsabschluss über die einzuhaltenden Pass- und Visaerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, sofern der Reisende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für Reisende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende hat sich die notwendigen Reisepapiere (z.B. Visa und Impfzeugnisse) selbst zu beschaffen und auf Verlangen vorzuweisen. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der genannten Vorschriften, Regeln und Anweisungen erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, so kann Hansa Kreuzfahrten den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Dies gilt nicht, wenn Hansa Kreuzfahrten schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Hansa Kreuzfahrten haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Hansa Kreuzfahrten mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Hansa Kreuzfahrten eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Reisende haftet gegenüber Hansa Kreuzfahrten für alle Folgen und Schäden, insbesondere Strafen, Bußen und Auslagen, die sie zahlen oder hinterlegen muss, weil der Reisende die bezüglich der Ein-, Aus- und Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Landes nicht befolgt oder die erforderlichen Urkunden nicht vorgewiesen hatte. Der Reisende ist verpflichtet, Geldbeträge, die Hansa Kreuzfahrten zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten. 5. Leistungs- und Preisänderungen Über notwendige Änderungen der Fahrzeiten und/oder der Reiserouten entscheidet bei Schiffsreisen allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sei es wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, sei es aus anderen Gründen und die nicht von Hansa Kreuzfahrten wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch Hansa Kreuzfahrten die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Hansa Kreuzfahrten in der Lage ist, eine solche aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung Hansa Kreuzfahrten gegenüber geltend zu machen. Hansa Kreuzfahrten ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung oder einer zulässigen Reiseabsage zu informieren. Falls ein Schiff in Quarantäne kommt, hat der Reisende selbst die Kosten für seinen Unterhalt zu tragen. Ist er an Bord und wird dort verpflegt, hat er die entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Hansa Kreuzfahrten behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, entsprechend wie folgt zu ändern. - Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Hansa Kreuzfahrten den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Hansa Kreuzfahrten vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Betten des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Hansa Kreuzfahrten vom Kunden verlangen. - Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Hansa Kreuzfahrten erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. - Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Hansa Kreuzfahrten verteuert hat. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Hansa Kreuzfahrten nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Hansa Kreuzfahrten den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung von Hansa Kreuzfahrten über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung Hansa Kreuzfahrten gegenüber geltend zu machen. 6. Gepäck Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbesondere ist es dem Reisenden nicht gestattet, Waffen und andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel sowie für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit an Bord zu nehmen. Ziff. 4 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung. Der Reisende muss sein Gepäck leserlich mit seinem Namen, seiner Kabinennummer und dem Abfahrtsdatum etikettieren, anderenfalls ist Hansa Kreuzfahrten für Verlust, Verwechslungen und fehlerhaftes Ein- oder Ausladen nicht verantwortlich. 7. Ärztliche Leistungen Die Leistungen des Schiffsarztes sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und insoweit für Hansa Kreuzfahrten Fremdleistungen im Sinne der nachfolgenden Ziffer 15 A. Sie sind dann für den Reisenden kostenfrei, wenn es sich um Seekrankheitsprophylaxe handelt. In allen anderen Fällen berechnet der Schiffsarzt für seine Inanspruchnahme ein Honorar gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel. 8. Landausflüge Der Inhalt dieser Reisebedingungen gilt für Landausflüge, die von Hansa Kreuzfahrten veranstaltet werden, entsprechend. 9. Rücktritt des Reisenden*(Zusatz, siehe Ende der Seite) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung grundsätzlich schriftlich erklärt werden. Die Rücktrittserklärung wird wirksam mit Eingang bei Hansa Kreuzfahrten unter der angegebenen Anschrift. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Tritt der Reisende zurück oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert Hansa Kreuzfahrten den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Hansa Kreuzfahrten, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, Hansa Kreuzfahrten nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keiner oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von Hansa Kreuzfahrten in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises vom 14. Tag bis Reisebeginn 75 % des Reisepreises Diese Regelung gilt auch bei kombinierten Flug-/Schiffsreisen sowie bei Rücktritt von eingeschlossenen Zubringerflügen oder sonstigen An- und Abreisearrangements. Bei zusätzlich gebuchten Zubringerflügen kann auf Grund der Tarifbestimmungen der jeweiligen Airline der vollständige Ticketpreis bei Stornierung fällig werden. 10. Umbuchung, Ersatzperson Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderung. Ein Anspruch des Reisenden auf Umbuchung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung bis zum 43. Tag vor Reisebeginn vorgenommen, erhebt Hansa Kreuzfahrten dafür ein Bearbeitungsentgelt von Euro 25,--. Eine Umbuchung ab dem 42. Tag vor Reisebeginn setzt - sofern sie überhaupt möglich ist - den Rücktritt des Reisenden zu den Bedingungen gem. Ziff. 9 voraus und bedarf einer nachfolgenden Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Der Reisende ist berechtigt, beim Rücktritt vom Reisevertrag einen Ersatzreisenden zu benennen. Dieser Ersatzreisende tritt neben ihm in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages mit Hansa Kreuzfahrten ein und haftet neben ihm als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten. Hansa Kreuzfahrten kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, erhebt Hansa Kreuzfahrten ein Bearbeitungsentgelt von EUR 25,--. 11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einen Teil der Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so steht Hansa Kreuzfahrten der volle Reisepreis abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen zu. Hansa Kreuzfahrten wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und ist berechtigt, in der Regel 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt dem Reisenden unbenommen. 12. Rücktritt und Kündigung durch Hansa Kreuzfahrten Hansa Kreuzfahrten kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Hansa Kreuzfahrten vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Ebenfalls besteht diese Möglichkeit für den Fall, dass der Reisende nach dem Urteil des Kapitäns wegen Krankheit, Gebrechen oder aus einem anderen Grunde reiseunfähig ist. Das gleiche gilt, wenn sich der Reisende in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass Hansa Kreuzfahrten die Durchführung des Reisevertrages nicht zugemutet werden kann. Kündigt Hansa Kreuzfahrten, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Hansa Kreuzfahrten kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn a) eine im Katalog oder in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Hansa Kreuzfahrten unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Der Reisende erhält in diesem Fall den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Folgende Mindestteilnehmerzahlen gelten: MS Delphin 400 Teilnehmer MS Paloma 300 Teilnehmer MS Delphin Voyager 600 Teilnehmer b) die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Hansa Kreuzfahrten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Fall der Durch- führung entstehenden Kosten eine Überschreitung der auf die Reise bezogenen wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Hansa Kreuzfahrten besteht nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder es unterlassen hat, dem Reisenden ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Die Vor- und Nachprogramme basieren auf einer Mindesteilnehmerzahl von 20 Personen. Sollte diese bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn nicht erreicht sein, ist Hansa Kreuzfahrten berechtigt, die Zusatzprogramme abzusagen. Den dafür eingezahlten Reisepreis zahlt Hansa Kreuzfahrten dem Reisenden unverzüglich zurück. 13. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl Hansa Kreuzfahrten als auch der Reisende den Vertrag kündigen. In diesem Fall erhält der Reisende den Reisepreis abzüglich einer angemessenen Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen zurück. Hansa Kreuzfahrten sorgt für die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, für die Rückreise. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Hansa Kreuzfahrten und der Reisende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 14. Gewährleistung Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß oder mangelhaft erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Hansa Kreuzfahrten kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Hansa Kreuzfahrten kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine andere Fluggesellschaft oder ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird. Der Reisende kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigem, für Hansa Kreuzfahrten erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. Ist die Reiseleistung mangelhaft und hilft Hansa Kreuzfahrten den Beanstandungen des Reisenden nicht ab, kann dieser nach Beendigung der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Ein Minderungsanspruch entfällt, wenn es der Reisende schuldhaft unterlassen hat, den Mangel bei der Reiseleitung anzuzeigen. Leistet Hansa Kreuzfahrten innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder wird erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag auf diese Weise aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch dieser Gegenstand des Reisevertrages war. Der Reisende hat den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf Leistungen entfällt, die er in Anspruch genommen hat, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Sofern Hansa Kreuzfahrten einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz verlangen. Wird die Reise durch einen derartigen Umstand vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Für die Höhe des Anspruchs gilt die Haftungsbeschränkung gemäß der nachfolgenden Ziffer. 15. Haftung von Hansa Kreuzfahrten A) Hansa Kreuzfahrten haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern Hansa Kreuzfahrten nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Hansa Kreuzfahrten haftet nicht für die Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, die nicht von ihr herausgegeben wurden. Hansa Kreuzfahrten haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Bereich Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich und so eindeutig als solche gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Hansa Kreuzfahrten sind. B) Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung von Hansa Kreuzfahrten für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit Hansa Kreuzfahrten für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Hansa Kreuzfahrten für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Ein Schadensersatzanspruch gegen Hansa Kreuzfahrten ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. C) Kommt Hansa Kreuzfahrten bei Schiffspassagen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (2. Seerechtsänderungsgesetz, insbesondere Anlage zu § 664 HGB) und des Binnenschifffahrtsgesetzes. Im Schadensfall trägt der Reisende einen Selbstbehalt von EUR 31,-- bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern Hansa Kreuzfahrten bei der Flugbeförderung vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet sie gegebenenfalls neben dem ausführenden Luftfrachtführer, gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den U.S.A. und Kanada, sowie dem Montrealer Abkommen vom 28.05.1999. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den U.S.A.- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck. D) Soweit an Bord die Möglichkeit besteht, Geld oder andere Wertsachen bei von Hansa Kreuzfahrten hierzu autorisierten Bediensteten oder Beauftragten zu hinterlegen oder in ordnungsgemäß verschlossenen Safes in der Kabine zu deponieren, haftet Hansa Kreuzfahrten für den Verlust bei Hinterlegung bzw. Deponierung bis zu EUR 3.068,-- je Reisenden und je Beförderung. Hansa Kreuzfahrten haftet jedoch nicht, wenn der Reisende diese Möglichkeit nicht in Anspruch nimmt. 16. Obliegenheiten des Reisenden Fristsetzung vor Kündigung Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, Hansa Kreuzfahrten erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Hansa Kreuzfahrten zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von Hansa Kreuzfahrten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Hansa Kreuzfahrten erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Gepäckverlust und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Hansa Kreuzfahrten dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Hansa Kreuzfahrten anzuzeigen. Reiseunterlagen Der Kunde hat Hansa Kreuzfahrten zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von Hansa Kreuzfahrten mitgeteilten Frist erhält. Schadensminderungspflicht Der Kunde hat den Eintritt des Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Hansa Kreuzfahrten auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. 17. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Hansa Kreuzfahrten unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 16. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Hansa Kreuzfahrten Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Hansa Kreuzfahrten die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung von Ansprüchen gegen Hansa Kreuzfahrten ist ausgeschlossen. 18. Insolvenzschutz Hansa Kreuzfahrten hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz sichergestellt, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, und die insoweit notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Der Reisende hat in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen Zürich Versicherung AG 19. Verweigerung der Landeerlaubnis, Kosten der Weiterreise Wird die Landung oder Einreise des Reisenden und/oder die Einfuhr seines Gepäcks in dem vorgesehenen Hafen oder Land verweigert, kann Hansa Kreuzfahrten den Reisenden und/oder sein Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land, die vom Schiff angelaufen werden, weiterbefördern und dort landen. Der Reisende muss Hansa Kreuzfahrten ein der Weiterreise entsprechendes Entgelt zahlen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen ersetzen. Für eine solche Weiterreise gelten diese Reisebedingungen entsprechend. 20. Versicherungen Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung, sofern die jeweilige Versicherung nicht im Reisepreis enthalten ist. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann nur bei Buchung der Reise, spätestens aber 21 Tage nach Reisebuchung abgeschossen werden. Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung AG steht auf S. ... dieses Kataloges. 21. Rechtswahl Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Hansa Kreuzfahrten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 22. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht Der Gerichtsstand für Klagen gegen Hansa Kreuzfahrten wird durch dessen Sitz bestimmt (Bremen). Für Klagen von Hansa Kreuzfahrten gegen die Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, gegen juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt des Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist ebenfalls der Sitz von Hansa Kreuzfahrten maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und Hansa Kreuzfahrten anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 23. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 24. Änderungsvorbehalt Die Berichtigung von Druckfehlern oder offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Datenschutzerklärung Hansa Kreuzfahrten GmbH Für die Hansa Kreuzfahrten GmbH ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von großer Wichtigkeit. Diesem Aspekt schenken wir auch in der Umsetzung unserer Internet-Aktivitäten hohe Beachtung. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff durch unberechtigte Personen bestmöglich zu schützen, setzen wir technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein. Gemäß der technischen Entwicklung werden wir diese Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich optimieren. Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift und Telefonnummer. Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel favorisierte Webseiten oder Anzahl der Nutzer einer Site) fallen nicht darunter. Anonymisierte Daten Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses Internetangebots werden automatisch allgemeine Informationen gespeichert (z.B. Anzahl und Dauer der Besuche einzelner Seiten). Diese Daten sind nicht personenbezogen. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken und zur Optimierung des Internetangebots genutzt. Weitergabe personenbezogener Informationen an Dritte Zur Abwicklung der von uns vermittelten Reiseverträge geben wir Ihre personenbezogenen Daten an Ihren jeweiligen Vertragspartner/Reiseveranstalter weiter. Sollten Daten an Dienstleister weitergegeben werden, so sind diese zusätzlich zu den zwingenden gesetzlichen Vorschriften an vertragliche Vorgaben der Hansa Kreuzfahrten GmbH zum Thema Datenschutz gebunden. Erhebungen bzw. Übermittlung von personenbezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften. Recht auf Auskunft / Ihre Rechte Sie sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Des weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Einer Löschung können unter Umständen gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Daten für abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke, entgegenstehen. Einsatz von Cookies Wir setzen "Cookies" (kleine Dateien mit Konfigurationsinformationen) nach den Vorgaben der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) ein. Sie helfen dabei, die Nutzungshäufigkeit und die Anzahl der Nutzer unserer Website zu ermitteln und den Nutzungskomfort des Produktangebotes zu erhöhen. In den "Cookies" speichern wir Informationen wie z.B. die User ID (Benutzerkennung). 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Fragen und Kommentare Für Fragen, Wünsche oder Kommentare zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der Hansa Kreuzfahrten GmbH datenschutz@hansakreuzfahrten.de. Die rasante Entwicklung des Internet macht von Zeit zu Zeit Anpassungen in unserer Privacy Policy erforderlich. Sie werden an dieser Stelle über die Neuerungen informiert. Veranstalter: Hansa Kreuzfahrten GmbH Contrescarpe 36 28203 Bremen Telefon: 0421 - 33 46 6-78 Telefax: 0421 - 33 46 6-25 E-Mail: hansa@hansakreuzfahrten.de www.hansakreuzfahrten.de Sitz der Gesellschaft: Bremen Geschäftsführer: Horst Kilian, Axel Schmidt, Stefan Schnier Die Berichtigung von Druckfehlern oder offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. *Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Vorgaben und Beschränkungen der Fluggesellschaften bestimmte Flüge und/oder Tarife von Umbuchungen oder Stornierungen ausgeschlossen sind. In diesen Fällen ergeben sich, entgegen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Reise- und Zahlungsbedingungen §9 Absatz 3, 100% des Katalog-Flugpreises als Stornokosten. Für die Kreuzfahrten mit MS Dalmacija und dem Titel "Perlen der Adria", ab/bis Venendig, gelten gesonderte AGB's.
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